Gratkorn aktuell 4 2022

4 Gratkorn aktuell 4 / 2022 Mobilität: ÖV-Angebot in Gratkorn optimiert! Die Marktgemeinde Gratkorn investiert laufend in die Anpassung und Optimierung ihres ÖV-Systems. So wurden mit dem Schulbeginn 2022/2023 zwei Zusatzkurse der Linie 100 eingeführt. Bürgermeister Michael Feldgrill weiß: „Be- darfsorientierte Mobilitätsangebote sind Bausteine dafür, dass unsere Gemeinden le- benswert und attraktiv bleiben. Sie bestimmen die Lebensqualität und Arbeitsmöglichkeiten vieler Bürger*innen mit. Daher bemühen wir uns, sie laufend zu optimieren.“ Im Juni fand eine Planungssitzung mit dem Verkehrsbund Steiermark, dem Land Steier- mark und denGemeindenGratkorn undGrat- wein statt. Dabei äußerte die Marktgemeinde Gratkorn den Wunsch, die Kursanbindung der Verkehrslinie 100 zu verbessern, vor al- lem in der Früh. Daraufhin wurde seitens des Landes Steiermark ein Zusatzkurs von Graz Hauptbahnhof bis zur Haltestelle „Gratkorn/ Kulturhaus“ und zurück um 07.35 Uhr bzw. 07.50 Uhr angeboten. Sowerden der Bevölkerung nun seit Schul- beginn 2022/23 zwei Zusatzkurse der Ver- kehrslinie 100 angeboten. Der Kostenbeitrag der Gemeinde für diese zwei Zusatzkurse beträgt in Summe EUR 10.000 / Jahr. Kostenlose Rechtsberatung 2023 Im Jahr 2023 wird es weiterhin die kostenlose Rechtsberatung von Dr. Gunther Ledolter (Rechtsanwaltskanzlei Rath & Partner) für die Gratkorner Bürger*innen geben. Diese findet jeden letzten Donnerstag im Monat ab 16.30Uhr imGemeindeamt (1. Obergeschoss, Besprechungszimmer) statt. Termine 2023: Donnerstag, 26. Jänner Donnerstag, 23. Februar Donnerstag, 30. März Donnerstag, 27. April Donnerstag, 25. Mai Donnerstag, 29. Juni Donnerstag, 27. Juli Donnerstag, 31. August Donnerstag, 28. September Donnerstag, 19. Oktober Donnerstag, 30. November Donnerstag, 21. Dezember Foto: Steirmarkbahn, Land Steiermark Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 Anträge noch bis 28. Februar 2023 möglich! DieSteiermärkischeLandesregierunggewährteinkommensschwachenHaushalteneinen einmaligenHeizkostenzuschuss inHöhevonEUR340,00.Anträgekönnenab01.Oktober 2022 imGemeindeamt (Meldeamt, EG) gestellt werden. Die Förderaktion dauert bis zum 28. Februar 2023. Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keineWohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt: • alleinstehende Personen: EUR 1.371,00 • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.057,00 • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: EUR 412,00 Berechnungsgrundlage ist das Jahres- gehalt. Wenn mehr als zwölf Monats- gehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkom- men ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einenHeizkostenzuschuss. Die Antrag- stellung ist kostenlos. Rechtsgrundlage sind die „Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Einmalzuschuss für die Heiz- periode 2022/2023)“. Foto: stock.adobe.com

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