Gratkorn aktuell 3 2022

10 Gratkorn aktuell 3 / 2022 Ist die Befragung gesetzlich verpflichtend? Es gibt keine gesetzlicheVerpflichtung, an der Befragung teilzunehmen, die Teilnahme an dieser Befragung ist somit freiwillig. Für die Qualität der Daten und letztlich der statisti - schenAussagenzumThema„Schlüsselkompe- tenzen vonErwachsenen“, die überÖsterreich getroffen werden, ist eine hohe Beteiligung allerdings von großer Wichtigkeit. Wo gibt es weitere Informationen? E-Mail: piaac@statistik.gv.at Tel. +43 1711 28 84 88 (Montag bis Freitag 08.00–17.00 Uhr) Web: www.statistik.at/piaac PIAAC: Welche Alltagsfähigkeiten haben Erwachsene? Über 30 Länder nehmen an der internationalen PIAAC-Studie teil, in Österreich startet PIAAC im September 2022. PIAAC steht für Programme for the International Assessment of Adult Competencies und wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung (OECD) organisiert, für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich. Worum geht es bei PIAAC? Ob beim Einkauf im Supermarkt, bei Be- hördenwegen oder in der Arbeit: Erwachsene setzen tagtäglich Alltagsfähigkeiten ein, meist ohne überhaupt darüber nachzudenken und nehmen so am gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Die PIAAC-Studie erfasst diese Fähigkeiten und liefert so Erkenntnisse für die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Teilnahme sind keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig. Wer kann teilnehmen? 1. Statistik Austria wählt eine zufällige Stichprobe Erwachsener aus. 2. Diese Personen werden schriftlich zur Teilnahme eingeladen. 3. Wer einen Einladungsbrief erhält, vereinbart einen passenden Termin mit einer Erhebungsperson. 4. Die Befragung besteht aus zwei Teilen. Nach einem allgemeinen Fragebogen bearbeiten die Studienteilnehmer*innen eigenständig Alltagsaufgaben. Als Dankeschön für die Teilnahme bekommen alle Studienteilnehmer*innen 50,- Euro. Sie können zwischen einemEinkaufsgutschein und der Weiterleitung einer Spende an ein österreichisches Naturschutzprojekt wählen. Gefahr durch Bäume Bäume bieten Schutz, spenden Sauerstoff, helfen, demKlimawandel undder Trocken- heit entgegenzuwirken, und erfreuen uns, je nach Baumart, durch Blüte oder schmack- haftesObst. Bäume können allerdings auch eine potenzielleGefahrenquelle sein. Denn Verletzungen und Beschädigungen durch herabfallende Baumteile, z. B. wie zuletzt bei Sturm, oder Verkehrsbehinderungen durch überhängende Äste können großen Schaden anrichten. Baumkataster In der Marktgemeinde Gratkorn ist der ge- samte gemeindeeigene Baumbestand in einem Baumkataster erfasst. Um den mangelhaften Zustand von Bäumen im Gemeindeeigentum frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen, führt dieMarktgemeinde Gratkorn regelmäßige Baumkontrollen durch. ImBedarfsfall werden Bäume oder Baumteile, die herabzufallen drohen und den Verkehr ge- fährden, entfernt. Gefahren beseitigen Grundsätzlich haben alle Baumbesitzer und Eigentümer die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von Bäumen keine Gefahr für Personen und Sachen ausgehen können. Sie müssen vor al- lem darauf achten, dass Bäume und Sträucher nicht in den Straßengrund hineinwuchern und damit eine Behinderung bzw. Gefährdung des öffentlichen Verkehrs darstellen. Bei Gefahr in Verzug kann die Marktgemeinde Gratkorn die Anpflanzungen sofort beseitigen bzw. zu- rückschneiden lassen und dem Grund- eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. Ist keine Gefahr in Verzug wird der Grundeigentümer schriftlich auf- gefordert, die Anpflanzungen ordnungsge- mäß zurückzuschneiden bzw. zu entfernen. Dabei sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass keine Ver- kehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch ab- gestorbene Äste müssen aus Bäumen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann. Bitte warten Sie nicht, bis Beschwerden an die Gemeinde ergehen oder Sie eine behördliche Aufforderung zur Beseitigung erhalten. Auch müssen lebende Zäune und Hecken mindestens 2 m von der Straßengrenze entfernt gehalten werden und dürfen die Straße nicht mehr als 1 m über- ragen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und für Un- fälle und Schäden, die durchÜberwuchs Ihrer Begrünung entstehen können, haften. Foto: stock.adobe.com

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