7 Gratkorn aktuell 1 / 2026 Aus den Gemeinderatssitzungen Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gratkorn fasste in seiner Sitzung am 12. November 2025 folgende Beschlüsse: Kulturausschuss Nach dem Rücktritt von 1. Vizebürgermeister Günther Bauer, MBA, MPA, als Kulturausschuss-Obmann wurde Ing. Isabella Wippel als ordentliches Mitglied und Reinhard Deutscher als Ersatzmitglied in den Kulturausschuss gewählt. Neue Vorsitzende ist Gemeinderätin Sandra Kollmann (Foto). Umbau Mothwurfgasse Der Umbau der Mothwurfgasse (Optimierung des T-Knotens B67/Mothwurfgasse und Fahrbahnverbreiterung) wurde beschlossen und das öffentliche Verkehrsinteresse festgestellt. PV-Freiflächenanlage Eggenfeld Die geforderte Richtigstellung des Protokolls zur ÖEK-Änderung Nr. 4.07 und FWP-Änderung Nr. 4.41 wurde genehmigt. Die Bezeichnung „Tennisplatz“ wurde durch „Sondernutzung im Freiland für Sportzwecke“ ersetzt. Schulbudgets 2026 Die Untervoranschläge für Volksschule, Mittelschule und Polytechnische Schule Gratkorn für das Jahr 2026 wurden beschlossen. Familien- & kinderfreundliche Gemeinde Zur Rezertifizierung als „familienfreundliche Gemeinde“ sowie für das UNICEF-Zusatzzertifikat „kinderfreundliche Gemeinde“ wurden mehrere Maßnahmen beschlossen, darunter Ideenbriefkästen für Kinder und Jugendliche, Rauchverbot auf Spielplätzen, ein Kinder- und Jugendteil in der Gemeindezeitung, E-Bike-Fahrsicherheitstrainings, barrierefreie Beschilderung beim Gemeindeamt, eine Erholungszone im Lampl Park sowie der Gratkorner Spazierrundweg. Verein nowa Die Mitgliedschaft der Marktgemeinde Gratkorn im Verein nowa wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Beschlüsse vom 10. Dezember 2025 Im Bereich der Förderungen wurde die Unterstützung für Musikschülerinnen und Musikschüler angepasst: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Mitglieder der Markt- und Werkskapelle Gratkorn sind, erhalten weiterhin eine Förderung in Höhe von 50 Prozent des Musikschulbeitrages. Für erwachsene Musikschülerinnen und Musikschüler entfällt diese Förderung künftig. Geburtenförderung Bei der Geburtenförderung wurde eine klare Frist eingeführt: Gutscheine aus dem Willkommenspaket müssen innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Glückwunschkarte abgeholt werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Förderungsvertrag Abschließend stimmte der Gemeinderat dem Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem Land Steiermark für kommunale Bauvorhaben zu. Gemeinde unterstützt Kosten der Falltierentsorgung Die ordnungsgemäße Entsorgung von Falltieren* ist gesetzlich vorgeschrieben und in einer landesrechtlichen Verordnung geregelt. Sie dient sowohl dem Tierseuchen- als auch dem Umweltschutz. Die dabei anfallenden Kosten werden den Gemeinden in Rechnung gestellt. Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben sind die Gemeinden verpflichtet, zumindest einen Teil dieser Kosten an die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter weiterzuverrechnen, da die Entsorgung öffentlich gefördert wird. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit der Marktgemeinde Gratkorn hat sich daher mit der Frage befasst, in welchem Ausmaß diese Kosten weitergegeben werden sollen und ob eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde möglich ist. Ziel war es, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell zu entlasten. Als Ergebnis der Beratungen wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, die eine Kostenübernahme von 50 Prozent durch die Gemeinde vorsieht. Die verbleibenden 50 Prozent werden den jeweiligen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern entsprechend der gehaltenen Tiere weiterverrechnet. Beträge bis fünf Euro werden nicht eingehoben. Mit dieser Regelung setzt die Marktgemeinde Gratkorn ein klares Zeichen zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft sowie zum Schutz von Umwelt und Tiergesundheit. Neuer Besamungskostenzuschuss für Rinderhalter in Gratkorn Auch bei der Tierzucht unterstützt die Marktgemeinde Gratkorn weiterhin ihre landwirtschaftlichen Betriebe. Der bisherige Besamungskostenzuschuss wurde überarbeitet, um die Förderung einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Ab 1. Jänner 2027 erhalten Landwirtinnen und Landwirte einen pauschalen Zuschuss von 40 Euro pro weiblichem Rind, das älter als 24 Monate ist. Die Förderung ist nicht mehr an einzelne Besamungen gebunden, sondern erfolgt pro Tier und Jahr. Durch diese neue Regelung wird die Abwicklung erleichtert und eine gleichmäßige Unterstützung der Betriebe sichergestellt. Die Marktgemeinde Gratkorn stärkt damit gezielt die heimische Landwirtschaft und eine nachhaltige Tierhaltung. * „Falltiere“ ist ein Fachbegriff aus der Landwirtschaft für Tierkadaver, also Tiere, die verendet sind oder nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurden und deshalb der Tierkörperbeseitigung / Tierkörperverwertung zugeführt werden müssen. Fotos: stock.adobe.com (2)
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