Gratkorn aktuell 5 2025

8 Gratkorn aktuell 5 / 2025 Wichtige Information für unsere Landwirte in Gratkorn: Besamungsbeihilfe Es ist wieder soweit! Vom 07. Jänner bis 30. Jänner 2026 haben alle Landwirte in unserer Gemeinde die Möglichkeit, den Antrag auf Auszahlung der Besamungsbeihilfe für das Jahr 2025 zu stellen. Die Anträge sind im Gemeindeamt (Amtskasse) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 30. Jänner 2026 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen das Team des Gemeindeamts gerne zur Verfügung. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter: www.gratkorn.gv.at / Service / Förderungen Informationen Richtlinien Formulare / Förderanträge Wir freuen uns auf Ihre Anträge und wünschen eine erfolgreiche und ertragreiche landwirtschaftliche Saison. Christbaumsammelstellen im Jänner 2026 Mit dem Beginn des neuen Jahres heißt es bald wieder Abschied nehmen von den festlich geschmückten Weihnachtsbäumen. Damit die Entsorgung umweltfreundlich und unkompliziert erfolgt, stehen in der Marktgemeinde Gratkorn auch im Jänner 2026 wieder mehrere Christbaumsammelstellen zur Verfügung. Zwischen 07. und 30. Jänner 2026 können Sie Ihren Christbaum kostenlos an den vorgesehenen Standorten abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass alle Dekorationen, Lametta und sonstige Verzierungen vollständig entfernt sind – nur so ist eine umweltgerechte Verwertung möglich. Die Christbaumsammlung ist nicht nur eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit, sondern auch ein gemeinsamer Beitrag zum Umweltschutz. Mit der richtigen Entsorgung helfen Sie dabei, natürliche Ressourcen zu schonen und unsere Gemeinde sauber zu halten. Christbaumsammelstellen Abfuhrtermin vom 07. - 30.01.2026 • Am Brunnboden Höhe Haus Nr. 30 • Am Hartboden-Sammelstelle Amtstsafel • Am Rinnergrund Höhe Haus 2-6 • Donatisiedlung Müllsammelstelle • Dr. Heinz Weiß Siedlung Sammelstelle • Dr. Karl Renner-Siedlung • Dultstraße bei Amtstafel • Dultstraße/Dultweg • Eggenfelder Straße Rüsthaus • Felberstraße Sammelstelle Höhe Haus 123 • Augasse • Friesach-Dorf Feuerwehr • Hart/Harterhöhe • Hausbergweg/Bergweg • Jasen • Judendorfweg/Kurzgasse • Kapellenweg/Waldweg • Kirchweg Park • Koloniegasse Trafostation • Kornfeldsiedlung • Lamplpark • Neubaugasse geg.Hauptschule • Oberes Tangelried Sammelstelle • Parksiedlung Spielplatz • Raiffeisenweg Höhe Haus 17 • Rannachstraße Sammelstelle • Sammelstelle Forststraße Kühlhaus • Trattenhof Höhe Haus 5 • Zenzlweg/Feldbauerweg Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026 Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Gratkorn können sich für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026 bewerben. Dieser Zuschuss hilft dabei, die Heizkosten in der kalten Jahreszeit zu reduzieren. Wie hoch ist der Zuschuss? Der Heizkostenzuschuss beträgt € 340,00 pro Haushalt. Dies gilt für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Einkommensgrenzen: • Ein-Personen-Haushalte: € 1.661,00 • Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00 • Für jedes Kind, das Familienbeihilfe bezieht: € 498,00 Wichtiger Hinweis: Personen, die bereits Wohnunterstützung beziehen, können keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sonderzahlungen (wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) anteilig berücksichtigt werden. Antragstellung: Der Antrag auf den Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 27. Februar 2026 gestellt werden. Die Antragstellung ergeht persönlich im Gemeindeamt: Bringen Sie einen Lichtbildausweis, Ihre Bankdaten und die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie einen Nachweis der bezahlten Heizkosten mit. Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden. Ebenfalls zu berücksichtigen: - Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. - Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen unser Bürgerservice zur Verfügung. Wir bitten um Terminvereinbarung! Kontakt Bürgerservice Abteilung A5 Selina Deutscher Tel. +43 3124 22 201-531 Informationen und Unterstützung von der Landesregierung erhalten Sie unter Tel. +43 800 20 10 10. Fotos: stock.adobe.com (3)

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