30 Gratkorn aktuell 2 / 2025 Radfahren wird im Straßenverkehr immer populärer. Seit 10 Jahren wächst die Gruppe der Radfahrer. Leider steigen aber auch jährlich die Unfälle mit Radfahrern. Eine Zunahme, die stark auch mit dem anhaltenden E-Bike Boom zusammenhängt. Die 33. StVO-Novelle zur Straßenverordnung liefert neue Richtlinien und Bestimmungen für Radfahrer, E-Biker und E-Scooter-Benutzer. Was gilt es zu beachten – bleiben Sie dran! Viele Radfahrer sind der Meinung dass, sie über den Schutzweg fahrend im Recht sind. Dem ist nicht so! Radfahrende müssen sowohl das Fahrrad als auch den E-Scooter über den Schutzweg schieben. Existiert eine Radüberfahrt, so muss diese benutzt werden. Ein Absteigen auf der Radüberfahrt ist nicht erlaubt. Achten Sie auf Ihre Geschwindigkeit! Radfahrende müssen sich bei Verkehrsaufkommen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10km/h der Überfahrt nähern. Das Nebeneinanderfahren von 2 Fahrrädern ist nur bei Straßenstrecken mit einer 30km/h-Beschränkung erlaubt. Endet der Radweg und mündet in die Straße, so gilt das Reisverschlussprinzip! Sowohl der Radfahrende als auch der Autofahrer sind aufgefordert, auf einander zu achten und nicht auf sein Recht zu pochen! Suchen Sie den Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern und vermeiden Sie so einen Unfall! Kostenfreies Pro.E-Bike- Fahrsicherheitstraining – Schulaktion Toter Winkel Mehr Information: www.verkehr.steiermark.at Was gibt es aktuell? … dass ein Radhelm bis zu 70% schwere Kopfverletzungen verhindern kann … dass der Bremsweg mit einem E-Bike um vieles länger ist und daher die Gefahr schneller erkannt werden muss … dass viele E-Scooter-Unfälle in der Dunkelheit und unter Alkoholeinfluss passieren. Wussten Sie schon… Verkehrssicherheit gemeinsam verstehen Im Blickpunkt Die Sicherheit beim Radfahren entsteht nur im Miteinander!
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