12 Gratkorn aktuell 2 / 2025 In unserer Gemeinde leben viele Familien mit Hunden – ein wertvoller Teil unseres Zusammenlebens. Damit sich jedoch alle sicher und wohl fühlen können, ist es wichtig, einige Regeln im öffentlichen Raum zu beachten. Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten – also auf Straßen, Plätzen, in Geschäftslokalen oder Gaststätten – entweder an der Leine geführt oder einen Maulkorb tragen. Ziel ist, dass eine jederzeitige Kontrolle über das Tier gewährleistet ist. In öffentlichen Parkanlagen gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Sicherheit für alle: Rücksichtsvoller Umgang mit Hunden im öffentlichen Raum Von dieser Regelung ausgenommen sind nur speziell gekennzeichnete, eingezäunte Hundewiesen, auf denen sich Hunde frei bewegen dürfen. Auch für bestimmte Einsatzhunde – wie etwa Jagd-, Therapie-, Hüte-, Dienst- oder Rettungshunde – entfällt der Leinen- oder Maulkorbzwang, sofern dieser ihrer Verwendung widersprechen würde. Ein Maulkorb muss jedenfalls so beschaffen sein, dass der Hund nicht beißen und ihn nicht selbstständig abstreifen kann. Besorgte Rückmeldungen aus der Bevölkerung – etwa von Eltern, die sich aufgrund freilaufender bzw. schwer kontrollierbarer Hunde sorgen – nehmen wir sehr ernst. „Pferdeäpfel“ auf der Fahrbahn – ein Appell an alle Reiter*innen In letzter Zeit häufen sich im Gemeindegebiet Hinweise auf „Pferdeäpfel“ (Exkremente von Pferden) auf öffentlichen Straßen und Wegen – zuletzt in der Dultstraße. Auch wenn es sich dabei um ein natürliches „Abfallprodukt“ handelt, sorgt es doch für Ärger bei Anrainer*innen und Verkehrsteilnehmer*innen – und kann bei Nässe oder in Kurven sogar zu Rutschgefahr führen. Daher unser freundlicher Appell an alle Reiter*innen: Bitte achten Sie darauf, dass die „Hinterlassenschaften“ Ihrer Pferde – besonders auf Straßen oder in dicht besiedelten Bereichen – zeitnah entfernt werden. So tragen Sie dazu bei, dass unsere Wege sauber, sicher und für alle nutzbar bleiben. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme! Daher möchten wir alle Hundebesitzer*innen herzlich bitten, Rücksicht zu nehmen, ihre Tiere verantwortungsvoll zu führen und auf andere Mitmenschen – insbesondere Kinder – besonders Acht zu geben. So schaffen wir gemeinsam ein sicheres und respektvolles Miteinander für alle – mit und ohne Vierbeiner. Rasenmähen & Co – bitte an die Ruhezeiten denken! Gerade in den warmen Monaten zieht es viele wieder in den Garten – verständlich! Damit dabei ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft erhalten bleibt, bitten wir Sie, die in der Lärmschutzverordnung festgelegten Zeiten für lärmverursachende Arbeiten zu beachten. Laut §3 der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Gratkorn gilt: • Montag bis Freitag dürfen motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen oder Motorspritzen von 08:00 bis 20:00 Uhr verwendet werden. Samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr. • An Sonn- und Feiertagen sind solche lärmverursachenden Tätigkeiten nicht erlaubt. Gilt nicht für:Inbetriebnahme solcher Geräte im Zuge der landwirtschaftlichen Bearbeitung und mechanische Geräte Diese Regelung dient dem Schutz der Lebensqualität aller Bürger*innen – denn Erholung, besonders an freien Tagen, ist für alle wichtig. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – geben wir gemeinsam aufeinander acht! Foto: stock.adobe.com
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