50 Gratkorn aktuell 1 / 2025 Graz · Weiz · Passail T 0316 46 26 53 www.die-neuen.at GRAZSt. Peter Hauptstraße 23 GRAZSchwarzer Weg 26 WEIZ Gleisdorfer Str. 114 PASSAIL Wiedenbergstraße 37 BAU KOMPLETTLÖSUNG Komplettlösungen für Bauen & Sanieren Von der Planung bis zum fertigen Projekt Energieeffi ziente Voll- oder Teilsanierung an Gebäuden - alle Leistungen aus einer Hand. JETZT NUTZEN! 15% bzw. 30% Sanierungsförderung vom Land Steiermark (Höhe ist abhängig vom Ausmaß der Sanierungsmaßnahmen) 15% SanierungsFörderung bzw. 30% › Wohnungs- & Gewerbesanierung › Badsanierung & Wellness › Neubau schlüsselfertig › Außenraumgestaltung › Fenstertechnik › Photovoltaik › Heizung, Energie- & Klimatechnik Osterfeuer in Gratkorn – Tradition mit klaren Regeln! Damit diese schöne Tradition sicher und umweltfreundlich bleibt, gibt es klare Regeln, die beachtet werden müssen. Wann darf ein Osterfeuer entzündet werden? Das Abbrennen eines Osterfeuers ist nur am Karsamstag zwischen 15.00 Uhr und 03.00 Uhr Früh am Ostersonntag erlaubt. Wichtig: Osterfeuer müssen nicht bei der Gemeinde angemeldet werden. Trotzdem sollten alle Regeln und Sicherheitsvorschriften beachtet werden, um Probleme zu vermeiden. Was darf verbrannt werden? Damit möglichst wenig Rauch und Schadstoffe entstehen, dürfen nur trockene, unbehandelte Holzreste oder andere pflanzliche Materialien verbrannt werden. Verboten sind beispielsweise Sperrholz, lackierte oder beschichtete Bretter, sowie Plastik und Abfälle. Sicherheitsmaßnahmen beim Osterfeuer Damit das Osterfeuer nicht zur Gefahr wird, müssen einige Mindestabstände eingehalten werden: • 50 Meter zu Gebäuden und Straßen • 100 Meter zu Energieanlagen oder Betrieben mit leicht entzündlichen Stoffen • 40 Meter zu Wäldern Außerdem muss immer eine Aufsichtsperson vor Ort sein, und nach dem Abbrennen muss das Feuer vollständig gelöscht werden. Wichtiger Hinweis: Mögliche kurzfristige Verbote Aufgrund der klimatischen Lage, insbesondere bei Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr, kann es vorkommen, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH) kurzfristig ein Verbot für Osterfeuer ausspricht. Daher wird allen, die ein Osterfeuer geplant haben, empfohlen, sich kurz vor Ostern nochmals zu informieren, ob es eventuell Einschränkungen oder ein generelles Verbot gibt. Bei Verstößen drohen Strafen Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine Strafe. Das gilt besonders, wenn Abfälle verbrannt werden oder Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Werbung
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