6 Gratkorn aktuell 4 / 2024 Neuer Kindergarten & Kinderkrippe geplant Auf dem ehemaligen Gelände „Puntigam“ in Gratkorn werden im kommenden Jahr neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Geplant ist der Bau eines modernen Kindergartens mit drei Gruppen sowie einer Kinderkrippe mit zwei Gruppen. Zusätzlich wird die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt, um den Bedürfnissen der Kinder und des Personals gerecht zu werden. Die neuen Einrichtungen werden in der Felberstraße 8 errichtet. Das Bauprojekt soll in einem einzigen Abschnitt umgesetzt werden und pünktlich zum Schulbeginn 2026/2027 fertiggestellt sein. Dieser Grundsatzbeschluss wurde kürzlich vom Gemeinderat gefasst und stellt einen wichtigen Schritt für die Gemeinde dar, um den wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken. Abänderung der Umweltförderrichtlinie der Marktgemeinde Gratkorn Die Marktgemeinde Gratkorn hat die Umweltförderrichtlinie überarbeitet, um auf die jüngsten Änderungen der Bundesförderung für Photovoltaik zu reagieren. Seit Jänner 2024 gilt ein vereinfachtes Fördersystem, das für Photovoltaik-Anlagen bis 35 KilowattPeak (kWp) und dazugehörige Speicher einen Nullsteuersatz vorsieht. Das bedeutet, dass bei entsprechenden Projekten keine Umsatzsteuer mehr anfällt und keine zusätzlichen Förderanträge gestellt werden müssen. Um die Förderung auf kommunaler Ebene an diese Neuerungen anzupassen, hat der Umweltausschuss der Marktgemeinde Gratkorn in mehreren Sitzungen intensiv an einem neuen Entwurf gearbeitet. Dieser sieht eine Förderung von EUR 50,00 pro kWp, maximal jedoch EUR 500,00 pro Anlage bzw. Zählpunkt, vor. Erhöhung des Klimaticket-Budgets Aufgrund der vielen Förderanträge für das Klimaticket war das ursprünglich veranschlagte Budget von EUR 60.000,00 bereits im August 2024 ausgeschöpft. Der Umweltausschuss hat deshalb beschlossen, das Budget um EUR 45.000,00 zu erhöhen. Diese Mittelverschiebung aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung wurde im ersten Nachtragsvoranschlag bereits berücksichtigt, der jedoch erst in zwei Wochen rechtskräftig wird. Bis dahin wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bereits eingereichte Ansuchen zu bearbeiten und die Förderung auf EUR 105.000,00 anzuheben. Die Marktgemeinde Gratkorn bleibt damit weiterhin im Bereich Klimaschutz und Umweltförderung aktiv und unterstützt ihre Bürger*innen auf dem Weg zu einer klimafreundlicheren Zukunft. Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Gratkorn In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2024 wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst: Foto: stock.adobe.com In der Verwaltungsausschusssitzung des Eigenbetriebes Grat² am 29. Mai 2024 in der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel wurde eine klare Definition des Begriffs „haushaltsübliche Mengen“ beschlossen. Diese soll künftig für alle Bürger*innen im Recyclingzentrum Grat² gelten und mehr Transparenz bei der Entsorgung bringen. Die einstimmig beschlossene Definition lautet wie folgt: • Unter „haushaltsüblichen Mengen“ werden jene Mengen verstanden, die in einem handelsüblichen PKW, auf einem PKW-Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht oder auf einer Traktor-Kippmulde befördert werden können. • Die Abschätzung der angelieferten Mengen erfolgt durch die Mitarbeiter*innen im Recyclingzentrum. • Die Mitarbeiter*innen sind aus Kapazitätsgründen des Recyclingzentrums berechtigt, die Entgegennahme von Altstoffen, Abfällen und Problemstoffen abzulehnen, wenn diese die haushaltsüblichen Mengen übersteigen. Die Definition ist bereits gut sichtbar im Recyclingzentrum Grat² ausgehängt. Recyclingzentrum Grat²: „haushaltsübliche Mengen“
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