9 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Seite 3 von 4 Dr. Karl Renner-Straße 47 8101 Gratkorn www.gratkorn.gv.at § 23 - Projektunterlagen – Stmk. Baugesetz (1) Das Projekt hat zu enthalten: 1. einen Lageplan, der auszuweisen hat: die Grenzen des Bauplatzes, die auf dem Bauplatz bestehenden und geplanten Bauten mit Nebenanlagen und Freiflächen (Sammelgruben, Kinderspielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen, Bodenversiegelungsflächen u.dgl.), die zahlenmäßige Angabe der Abstände der Gebäude von den Nachbargrenzen sowie der Gebäude untereinander, die bestehenden baulichen Anlagen auf den angrenzenden und bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundstücken mit Angabe der jeweiligen Geschoßanzahl, die Grundstücksnummern, die Grundgrenzen, die Verkehrsflächen, die Nordrichtung, alle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichen Leitungen mit Namen und Anschrift der Leitungsträger, den bekannten höchsten Grundwasserstand und einen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Planwerk zu beziehen ist; 2. die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen sowie im Fall des § 92b die Darstellung des Zugangspunktes zum Gebäude; 3. die Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschosse in überprüfbarer Form; a) die Angabe des Bodenversiegelungsgrades (§ 8 Abs. 3 oder 4) in überprüfbarer Form; 4. die notwendigen Schnitte, insbesondere die Treppenhausschnitte und jene Schnitte, die zur Feststellung der einzuhaltenden Abstände notwendig sind; 5. alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und des Anschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung; 6. die Darstellung der geplanten Geländeveränderungen (natürliches Gelände gemäß § 4 Z 46 und geplantes neues Gelände mit jeweils exakter Angabe der Höhenlage) in den Schnitten und Ansichten; 7. die Darstellung der Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungsanlagen, Düngerstätten u. dgl.;
RkJQdWJsaXNoZXIy MTgyNzE1Ng==