49 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Seite 2 von 2 II. Wer kann um Förderung ansuchen? Um die Förderung kann der/die LiegenschaftseigentümerIn, MiteigentümerIn, WohnungseigentümerIn, MieterIn oder Bauberechtigte ansuchen. III. Wo ist das Förderungsansuchen erhältlich? Das Ansuchen ist in der Informationsstelle der Fachabteilung Energie und Wohnbau, 8010 Graz, Landhausgasse 7, Erdgeschoß, erhältlich oder im Internet unter „http://www.wohnbau.steiermark.at“ beim Link „Formulare und Infoblätter“ abrufbar. IV. Worin besteht die Förderung? Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in Höhe von maximal 22 % der für die baulichen Maßnahmen anerkannten Kosten. Die höchstmögliche Förderung pro Wohneinheit beträgt € 1.500,00. V. Datenschutz Allgemeine Informationen –zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit, –zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und –zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung (https://datenschutz.stmk.gv.at).
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