48 Bauherrenmappe | Stand September 2023 A-8010 Graz • Landhausgasse 7 Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien 1,3,4,5,6,7 Haltestelle Hauptplatz, Bus Linie 67 Haltestelle Andreas-Hofer-Platz https://datenschutz.stmk.gv.at • UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark AG • IBAN AT375600020141005201 • BIC HYSTAT2G Fachabteilung Energie und Wohnbau – Information „Radonsanierung“ Seite 1 von 2, Quelle: http://www.wohnbau.steiermark.at Mai 2018 AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Fachabteilung Energie und Wohnbau Sanierung Informationen über die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration in Wohngebäuden Stand: 25. Mai 2018 Natürlich vorkommende Strahlung trägt wesentlich zur gesundheitlichen Belastung der österreichischen Bevölkerung bei. Hauptsächlich dafür verantwortlich ist das radioaktive Edelgas Radon. Radon kommt in erster Linie in Gebieten vor, in denen die geologischen Voraussetzungen für das Vorkommen von Uran und Thorium im Boden vorliegen. In Österreich sind dies insbesondere Mittelgebirge aus Granit, so vor allem das Granitbergland im Waldviertel und Mühlviertel Oberösterreichs, aber auch Regionen der Steiermark. Radon stellt in Österreich die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs – nach dem Rauchen – dar. In den betroffenen Häusern wäre es ratsam, technische Maßnahmen gegen das Eindringen von Radon in die Wohn- und Schlafräume zu setzen. Aus diesem Grund bietet das Land Steiermark eine Förderung von baulichen Adaptierungen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen an. I. Voraussetzungen für die Förderung: Voraussetzung für die Förderung ist eine Radonkonzentration von mehr als 1000 Bq/m3. Die Bestimmung der Radonkonzentration hat durch eine Langzeitmessung gemäß ÖNORM S 5280-1 (Ausgabe 01.05.2008) zu erfolgen. Für derartige Messungen stehen in Österreich die nachfolgend angeführten Labors zur Verfügung: • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) – Österreichische Fachstelle für Radon, Wieningerstrasse 8, 4020 Linz, Tel.: +43-50555-41550, E-Mail: radon@ages.at • Universität für Bodenkultur - Prüflabor für Umweltradioaktivität und Strahlenschutz (PLUS), Faradaygasse 3, Arsenal 214, 1030 Wien, Tel.: +43-1-7981024, E-Mail: plus@boku.ac.at • Staatlich akkreditierte Prüfstelle Strahlenmesstechnik Graz des Vereines zur Förderung der Strahlenforschung, Steyrergasse 17, 8010 Graz, Tel.: +43-316-8738682, E-Mail: pichl@tugraz.at bzw. www.strahlenmesstechnik-graz.tugraz.at. Die Gewährung der Förderung ist an ein kostenloses Beratungsgespräch durch einen Radonexperten des Landes Steiermark (Dipl.-Ing. Dr. Ewald Plantosar, 8010 Graz, Landhausgasse 7, Tel.-Nr. 0316/877/3315, E-Mail ewald.plantosar@stmk.gv.at) vor Ort gebunden. Mit den baulichen Maßnahmen darf erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Förderungsstelle begonnen werden. Beim zu fördernden Objekt muss es sich um ein Wohngebäude handeln, das ständig (mit Hauptwohnsitz!) bewohnt wird.
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