Bauherrenmappe Gratkorn 2023

47 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7, 8010 Graz Email: sanierung@stmk.gv.at Internet: www.sanieren.steiermark.at Stand: Jänner 2023 Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und zwar innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung. Sie haben jeweils einen Energieausweis vor der Sanierung und einen Energieausweis nach der Sanierung erstellen lassen und können damit die geforderte Energieeinsparung nachweisen. Ihren Förderungsantrag stellen Sie entweder direkt online auf www.sanieren.steiermark.at oder Sie senden uns Ihren Förderungsantrag inklusive der dafür erforderlichen Unterlagen per Post oder Email. Ihr Förderungswunsch muss nach erfolgter technischer Prüfung noch von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt werden. Danach erhalten Sie den Förderungsbeitrag direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto ausbezahlt. Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen zum Förderungsantrag erhalten Sie auf www.sanieren.steiermark.at. Für eine telefonische Förderungsberatung steht Ihnen die steirische Wohnbauförderungsinformation unter (0316) 877 / 3713 zur Verfügung. Wo erhalte ich weitere Informationen? Wie verläuft der Förderungsprozess? Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten ökologischen Maßnahmen je Wohnung 30.000 bis 50.000 Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude 80.000 bis 100.000 Euro. Wohnung Ein- & Zweifamilienhäuser bis zu € 100.000 bis zu € 50.000 Kosten Sanierung: € 70.000 Förderung Land Steiermark: € 21.000 WIE HOCH ist die Förderung? SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU / UMFASSENDE ENERGETISCHE SANIERUNG förderbare Kosten: Beispiel: Sie möchten den Energieverbrauch Ihres Einfamilienhauses senken und entscheiden sich dafür, einen Fenstertausch vorzunehmen, die Decke zum unbeheizten Dachboden zu dämmen und zusätzlich eine solarthermische Anlage für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung zu errichten. Dafür bezahlen Sie insgesamt 70.000 Euro an die ausführenden Unternehmen. Das Land Steiermark fördert diese Maßnahmen in der Höhe von 30 % und Sie erhalten einmalig 21.000 Euro auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausbezahlt.

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