46 Bauherrenmappe | Stand September 2023 UMFASSENDE ENERGETISCHE SANIERUNG SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU WAS wird gefördert? WER wird gefördert? Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle – also die Wärmedämmung der Fassade bzw. Keller- und Dachbodendecke, Sanierung der Fenster und Außentüren – sowie die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen gefördert. Es müssen mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und damit die gebäudespezifischen wärmetechnischen Höchstwerte nachweisbar eingehalten werden. • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes • Mieter:innen einer Wohnung • Bauberechtigte
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