Bauherrenmappe Gratkorn 2023

44 Bauherrenmappe | Stand September 2023 ASSANIERUNG SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU WAS wird gefördert? WER wird gefördert? Unter einer Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung kann gefördert werden, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen teilweisen oder kompletten Neubau ersetzt wird. Das Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z.31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Die maximal geförderte Nutzfläche darf das Fünffache der Bestandsnutzfläche im Allgemeinen nicht überschreiten. Es muss ein Amtsgutachten vorgelegt werden, dass die Assanierung im Interesse der Entwicklung des Wohnumfeldes erfolgt. Das Gebäude ist nach der Ausführung entsprechend dem klimaaktiv Standard Silber zu zertifizieren. • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes • Bauberechtigte © BM Leitner Wenn die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden.

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