43 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung Landhausgasse 7, 8010 Graz Email: sanierung@stmk.gv.at Internet: www.sanieren.steiermark.at Stand: Jänner 2023 Die Förderungsabwicklung erfolgt in mehreren Schritten: Der Förderungswunsch ist vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einem sachverständigen Gremium des Landes Steiermark vorzulegen. Im Falle einer positiven Begutachtung durch das Gremium kann die Förderung beantragt und durch die Steiermärkische Landesregierung genehmigt werden. Nach der Bewilligung müssen die Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Anschließend erfolgt die Vorlage der Endabrechnung bei der Förderungsstelle. Nach positiver Prüfung der Endabrechnung kann die Förderungsauszahlung beginnen. Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen zum Förderungsantrag erhalten Sie auf www.sanieren.steiermark.at. Für eine telefonische Förderungsberatung steht Ihnen die steirische Wohnbauförderungsinformation unter (0316) 877 / 3713 zur Verfügung. Wo erhalte ich weitere Informationen? Wie verläuft der Förderungsprozess? Die maximal förderbaren Kosten betragen je nach Maßnahmen zwischen 1.150 und 1.760 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche. Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren und 0,5 % Verzinsung Förderungsbeitrag* in der Höhe von 30 % Annuitätenzuschuss* in der Höhe von 45 % Alle angeführten Förderungsvarianten stehen ohne Einschränkungen für alle Förderungswerber:innen offen. WIE HOCH ist die Förderung? SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU / UMFASSENDE SANIERUNG Es kann zwischen folgenden Förderungsvarianten ausgewählt werden: Förderungsvarianten: Förderbare Kosten: *Der Annuitätenzuschuss und der Förderungsbeitrag werden jeweils in 30 Halbjahresraten auf die Dauer von 15 Jahren ausbezahlt. bis zu 1.760 €/m2
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