42 Bauherrenmappe | Stand September 2023 UMFASSENDE SANIERUNG SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU WAS wird gefördert? WER wird gefördert? Als „Umfassende Sanierung“ kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen gefördert werden. Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens drei Wohnungen geschaffen sein. Die Schaffung von saniertem Wohnraum kann durch Ein- und Umbauten oder Gebäudeerweiterungen im Ausmaß von weniger als 50 % erfolgen. Wenn die geförderten Wohnungen vermietet werden, darf während der Förderungslaufzeit von 15 bzw. 28 Jahren nur ein beschränkter Mietzins in Rechnung gestellt werden. Die Sanierungskosten je Wohnung sollen mehr als 45.000 Euro betragen, mehr als die Hälf- • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes • Bauberechtigte te davon hat auf Verbesserungen zu entfallen. Bei den Sanierungsmaßnahmen ist auf die Schonung der Bausubstanz sowie auf die weitgehende Erhaltung des Erscheinungsbildes zu achten. © Marija Kanizaj
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