38 Bauherrenmappe | Stand September 2023 KLEINE SANIERUNG SANIERUNGSFÖRDERUNG NEU WAS wird gefördert? WER wird gefördert? Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gefördert: • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen) • Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen) • Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz • Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Gebäudes • Mieter:innen einer Wohnung • Bauberechtigte • Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ... • Personenaufzüge • Schaffung von Balkonen oder Loggien • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau) © Lülik/KATZBECK Fenster
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