Bauherrenmappe Gratkorn 2023

23 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Anhang Eigenheime in Gruppen 1.) Eigenheime in Gruppenliegen vor, wenn a) mindestens 10, in begründeten Ausnahmefällen auch weniger Häuser errichtet werden, b) die Bauplätze je Eigenheim 800 m² nicht überschreiten, c) ein Vorentwurf des Projektes vorliegt, der von der A13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung, 8010 Graz, Stempfergasse 7, („Wohnbautisch“) positiv begutachtet wurde. d) die Teilung des für die Bebauung vorgesehenen Grundstückes erst nacherfolgter positiver Begutachtung dieses Vorentwurfes erfolgt, e) ein Bebauungsplan, eine Bebauungsrichtlinie oder ein Bescheid gemäß § 18 des Steiermärkischen Baugesetzes vorliegt, der mit dem positiv begutachteten Vorentwurf des Projektes übereinstimmt bzw. auf diesem beruht, f) die Aufschließung gemeinsamdurchgeführt wird und g) die Förderungsansuchen bei der Steiermärkischen Landesregierung möglichst gemeinsam eingereicht werden. h) Für aneinandergebaute Eigenheime (Parzellen- bzw. Wohnungseigentum gem. WEG 2002) gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks Brandschutzsicherheit, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen (F 90) entsprechen. Diese Anforderung gilt für alle Baubewilligungen ab dem 1.1.2003. 2.) Einreichung bei der FA Energie und Wohnbau: a) Formloses Ansuchen durch den Organisator (Bauträger, Planer, Obmann einer Interessensgemeinschaft, etc.).Vorentwurfspläne der EinzelhäuserGutachten der A13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung (Wohnbautisch) c) Grundstücksbeurteilung (WBF 9) d) Positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben. e) Vollständig ausgefüllte, mit allen geforderten Unterlagen versehene Einzelansuchen.

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