Bauherrenmappe Gratkorn 2023

22 Bauherrenmappe | Stand September 2023 8. Gebührenbefreiung: Das Förderungsansuchen und die Beilagen sind unabhängig von der Wohnungsgröße von den Gebühren befreit. Für die grundbücherliche Sicherstellung von Darlehen fallen beim Bezirksgericht Gebühren an, wenn die Wohnungsgröße 130 m², bzw. bei mehr als 5 haushaltszugehörigen Personen 150 m² überschreitet. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Gebührenbefreiung gewährt werden kann oder ob eine (nachträgliche) Vergebührung erfolgt, treffen die zuständigen Gerichte. Wir ersuchen Sie daher, sich vorab bei Ihrem Bezirksgericht zu erkundigen. 9. Grundbuchbelastung: Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70% der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70% Platz finden. 10. Wo und wie ist ein Ansuchen auf Wohnbauförderung erhältlich? Das Ansuchen ist im Internet unter http://www.wohnbau.steiermark.at abrufbar oder in der Informationsstelle der FA Energie und Wohnbau, 8010 Graz, Landhausgasse 7, Erdgeschoss erhältlich. Dem Ansuchen sind die auf der letzten Seite des Formulars angegebenen Beilagen in einfacher Ausfertigung anzuschließen oder innerhalb von maximal 3 Monaten nachzureichen. Über die Gewährung der Förderung entscheidet die Landesregierung durch Regierungsbeschluss. Im Falle einer positiven Erledigung erhält der Förderungswerber eine schriftliche Zusicherung und erwirbt damit einen Anspruch auf die Förderung.

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