16 Bauherrenmappe | Stand September 2023 Seite 3 von 3 Dr. Karl Renner-Straße 47 8101 Gratkorn www.gratkorn.gv.at 7. die Lagerung von Heizöl bis 300 l; 8. der Abbruch aller nicht unter § 20 Z 6 fallenden baulichen Anlagen; 9. der Umbau einer baulichen Anlage, sofern es sich dabei ausschließlich um wärmetechnische Optimierungen der Gebäudehülle bei bestehenden Gebäuden, sowie um geringfügige Änderungen in Größe, Form und Situierung beim Austausch von Fenstern, oder um eine Fassadenfärbelung handelt. (3) Meldepflichtige Vorhaben sind vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. 1. Die Mitteilung hat zu enthalten: die Grundstücknummer, die Lage am Grundstück, eine kurze Beschreibung des Vorhabens; 2. bei meldepflichtigen Vorhaben gemäß Abs. 2 Z 1 und 3 zusätzlich eine planliche Darstellung (Lageplan im Maßstab 1:1 000), erforderliche Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100, eine Bestätigung eines befugten Planverfassers über die Einhaltung der bautechnischen Anforderungen; 3. bei meldepflichtigen Vorhaben gemäß Abs. 2 Z 2 zusätzlich zu Z 1 den Nachweis über die Einhaltung des Schalleistungspegels durch das technische Datenblatt. 4. Nach Fertigstellung des Vorhabens nach Abs. 2 Z 3 ist der Gemeinde eine Dichtheitsbescheinigung über die Erprobung und Funktionsfähigkeit der Hauskanalanlagen und Sammelgruben eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers vorzulegen. (4) Durch meldepflichtige Vorhaben dürfen Bau- und Raumordnungsvorschriften, wie insbesondere festgelegte Bauflucht-, Baugrenz- und Straßenfluchtlinien, sowie die Vorschriften über Abstände nicht verletzt werden.
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