9 Gratkorn aktuell 4 / 2023 PV-Anlagen, Energiebuchhaltung und Energiegemeinschaften Die Klima- und Energiemodellregion hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an Eigenstromversorgung durch die Nutzung von Sonnenenergie in den Gemeindeverwaltungen signifikant zu erhöhen und gleichzeitig den Energiebedarf zu senken. Die Planung von Photovoltaikanlagen in Gratkorn ist auf einem sehr guten Weg: die Tennishalle, das neue Haus im Park und die Turnhalle sollen mit PV-Anlagen bestückt werden. Außerdem werden die Carports beim Gemeindeamt erneuert und auch mit PV-Modulen ausgestattet. Die Planungen sind schon fortgeschritten, Voraussetzungen für die Umsetzung sind natürlich die Zustimmung des Gemeinderats sowie die Genehmigungen durch die Behörden. Im Bereich Energieeinsparung arbeitet der Facility Manager an der Erstellung einer Energiebuchhaltung. Auf lange Sicht können auch smarte Module dazu beitragen, den Energieverbrauch zielgerichtet zu steuern. Die zweite Ebene, auf der sich die KEM bewegt, ist die Bewusstseinsbildung bei Bevölkerung und Unternehmen. In diesem Zusammenhang lädt die Marktgemeinde Maßnahmen zur Energiewende in Gratkorn Gratkorn ihre Bürger*innen herzlich zur Infoveranstaltung zum Thema „Energie- gemeinschaften“ am 09.10.2023 um 18.00 Uhr ins Kulturhaus Gratkorn ein. Energiegemeinschaften oder EEGs: Sie haben eine PV-Anlage, sie beziehen ihren Strom von einem Stromanbieter und haben keine PV-Anlage, sie sind eine Privatperson oder führen ein Unternehmen, ganz egal, jeder kann eine EEG gründen. Am besten, es entstehen eine gute Mischung aus Produzenten und Konsumenten und unterschiedliche Lastprofile. Am einfachsten lässt sich dies anhand eines Beispiels erklären: 2 Einfamilienhäuser stehen nebeneinander, eines verfügt über eine PV-Anlage (A) das andere nicht (B). Familie A verbrauchte bisher den Strom aus ihrer PV-Anlage, was nicht gebraucht wurde, wurde ins Netz eingespeist. Familie B bezog ihren Strom vom Energieversorger. Nun gründeten sie eine EEG, ab diesem Zeitpunkt wurde der Überschussstrom nicht mehr ins Netz eingespeist, sondern Familie B zur Verfügung gestellt, den restlichen Strombedarf decken sie, wie davor, durch den Energieversorger. Diese Struktur lässt sich auch in größerem Rahmen umsetzen, zusätzlich zu den beiden Haushalten könnten auch die Lagerhalle und die Volksschule nebenan Teil der EEG sein, damit lässt sich der vor Ort produzierte Strom noch besser auf alle Mitglieder aufteilen. Die Vorteile sind eine Entlastung des überregionalen Netzes, Kosteneinsparungen durch die Reduktion der Netzentgelte und Preisstabilität, weil sich die Mitglieder einer EEG den Preis untereinander ausmachen. Für jede EEG braucht es eine eigene Rechtspersönlichkeit, am einfachsten funktioniert dies durch die Gründung eines Vereins. Viele weitere Infos: energiegemeinschaften.gv.at
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