Gratkorn aktuell 3 2023

8 Gratkorn aktuell 3 / 2023 Neue Mitarbeiter Die Marktgemeinde Gratkorn begrüßt zwei neue Mitarbeiter in ihrem Team. Da die langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde, Sonja Pucher, sich in die Ruhephase ihrer Altersteilzeit verabschiedet hat, übernimmt Helmut Hofer als Nachfolger die Position des Vorarbeiters. Zusätzlich wird Oliver Potocnik den Wirtschaftshof unterstützen. Die Gemeinde wünscht beiden einen erfolgreichen Start und eine gute Einarbeitung. Die Marktgemeinde Gratkorn freut sich, zwei neue Mitarbeiter in ihrem Team willkommen zu heißen. Mit der Ankunft von Helmut Hofer und Oliver Potocnik wurde das Team weiter verstärkt und die Gemeindearbeit optimiert. Helmut Hofer ist gelernter Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und verfügt über mehrjährige Erfahrung als Vorarbeiter und Objektleiter in verschiedenen Reinigungs- und Dienstleistungsunternehmen. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Expertise wird er nun die Position des Vorarbeiters übernehmen und damit Sonja Pucher ablösen. Die Marktgemeinde Gratkorn möchte sich an dieser Stelle bei Sonja Pucher für ihre stets loyale und gute Zusammenarbeit bedanken und ihr alles Gute für die bevorstehende Freizeit in ihrer Altersteilzeit wünschen. Darüber hinaus verstärkt seit Anfang Mai Oliver Potocnik den Wirtschaftshof der Gemeinde. Mit seiner Unterstützung ist der Wirtschaftshof optimal besetzt und kann seine Aufgaben noch effizienter erfüllen. Das gesamte Team der Marktgemeinde Gratkorn heißt die beiden neuen Kollegen herzlich willkommen und wünscht ihnen einen guten Start in die Gemeindearbeit. Dauerthema: und wer räumt den Haufen jetzt weg? Die Sackerlspender in der Gemeinde erleichtern Frauerl und Herrl das Wegräumen der Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner. Die Marktgemeinde Gratkorn weist nochmals auf die generelle Beseitigungspflicht des Hundekots durch die Halter in öffentlich zugänglichen Bereichen, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen hin. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Bitte werfen Sie die benutzten Sackerl dann einfach in den nächsten öffentlichen Mistkübel oder in den Restmüll. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Wussten Sie, dass Haustierkot nicht in den Biomüll gehört? Der Biomüll aus GrazUmgebung wird von landwirtschaftlichen Kompostierbetrieben zu hochwertiger Erde verarbeitet. Die möglicherweise im Kot enthaltenen Krankheitserreger, Parasiten oder Medikamentenrückstände beeinträchtigen die gute Qualität des Kompostes. Hundeanmeldung erforderlich! Gemäß dem Steiermärkischen Hundeabgabengesetz von 2013 sind alle Hunde in der Steiermark dazu verpflichtet, ordnungsgemäß angemeldet zu werden. Wir möchten die Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnern, dass es ihre Pflicht als verantwortungsvolle*r Hundebesitzer*in ist, den Vierbeiner den geltenden Gesetzen entsprechend zu registrieren. Die Anmeldung dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern trägt auch zur Sicherheit und dem Wohl der Gemeinschaft bei. Lärmbelästigung durch Altglas-Entsorgung In Gratkorn stehen mehrere Sammelstellen für die Entsorgung von Altglas zur Verfügung, damit es der Wiederverwertung zugeführt werden kann. Allerdings verursacht oft das Einwerfen der Flaschen eine beträchtliche Lärmbelästigung. Weil sich Anrainer*innen über den beim Einwurf von Altglas entstehenden Lärm beschwerten, appelliert die Marktgemeinde Gratkorn an die Bevölkerung, sich an die per Lärmschutzverordnung festgelegten Entsorgungszeiten zu halten. Diese sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 18.00 Uhr. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Vornahme lärmverursachender Tätigkeiten verboten. Außerdem reicht auch ein möglichst sanftes, geräuscharmes Einwerfen, da Flaschen oder Gläser im Container nicht zerbrechen müssen. Bitte trennen Sie Bunt- und Weißglas bei der Entsorgung und nehmen Sie die Verschlusskappen bzw. Deckel von Gläsern und Flaschen vor dem Einwerfen ab und entsorgen sie auch diese ordnungsgemäß. Danke! Rasen mähen oder nicht mähen? Ersparen Sie Ihren Nachbarn unnötigen Ärger und halten Sie bitte die in der Lärmschutzverordnung angegebenen Zeiten ein. Wir weisen Sie darauf hin, dass laut §3 der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Gratkorn lärmverursachende Arbeiten und der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten nur von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden dürfen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind solche lärmverursachenden Arbeiten verboten. Foto: © Adobe Stock, Alex Lypa

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