Gratkorn aktuell Ausgabe 2/2022

11 Gratkorn aktuell 2 / 2022 CAF Qualitätsentwicklung der Gemeindeverwaltung Im Zuge der Gemeindeentwicklung erarbeiteten Bürgermeister Michael Feldgrill und GemeinderatMichael Schuster inZusammenarbeit mit allen Fraktionen eine neueVision für Gratkorn. Eines der Leitbildprojekte dabei ist die Implementierung des Common Assessment Framework (CAF) in der Marktgemeinde Gratkorn. Common Assessment Framework (CAF) ist ein Instrument des zentralenQualitätsmanage - ments auf TQM(Total-Quality-Management) Basis. Dieses Instrument wird international in Verwaltungen und Behörden eingesetzt, mit dem Fokus auf interne Stärken und Entwick- lungsfelder in unterschiedlichenDimensionen, mit demZiel professioneller Service undKun- denorientierung. „ Das Ziel ist die Ausrichtung einer zeitge- mäßen Verwaltung unter Einbeziehung der unterschiedlichen Anspruchsgruppen Mitarbeitende, Bürgerinnen und Bürger sowie Politik und externe Partner. “ CAF (gemeinsames Europäisches Qualitätsmanagementsystem) • ist ein gemeinsames, Europäisches Qualitätsbewertungssystem • ist ein kostengünstiges Selbstbewertungsinstrument • ist zugeschnitten auf die öffentliche Verwaltung • wird von Verwaltungen in ganz Europa angewendet • macht Stärken und Schwächen einer Organisation deutlich • zeigt Entwicklungspotentiale der Organisation auf • schafft systematische Kommunikationsprozesse • liefert einen Aktionsplan mit Verbesserungsmaßnahmen • unterstützt regelmäßig durchgeführt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess • ermöglicht vergleichendes Lernen voneinander • ist ein optimales Werkzeug für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung Bürgermeister Michael Feldgrill: Bürgermeister Michael Feldgrill (r.) und Gemeinderat Michael Schuster, MA Rasen mähen oder nicht mähen? Ersparen Sie Ihren Nachbarn unnötigen Ärger und halten Sie bitte die in der Lärm- schutzverordnung angegebenenZeitenein. Wir weisen Sie darauf hin, dass laut §3 der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Gratkorn lärmverursachende Arbeiten und der Betrieb von motorbetriebenen Rasen- mähern, Heckenscheren, Baumsägen, Motorspritzpumpen und ähnlichenGeräten nur von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden dürfen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Vornahme solcher lärmverursachender Arbeiten verboten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM5MzE=