Gratkorn aktuell Ausgabe 2/2022
10 Gratkorn aktuell 2 / 2022 Personal Neue VS 1 Schulwartin Nach vielen Jahren als Schulwartin der VS1 tratSabinePsenicnikEndeApril ihren wohlverdienten Ruhestand an. Seit 2009 arbeitete Sabine als Schulwartin für die Gemeinde. Sie war eine verantwor- tungsbewusste, teamfähige und verlässliche Schulwartin, die auch viele Dinge ehrenamt- lich gemacht hat, wie zum Beispiel die Lese- einheiten in der Nachmittagsbetreuung oder das Organisieren und Unterstützen bei vielen karitativen Aktionen unserer Volksschule 1. In einer gemeinsamen Feier wurde Sabine Psenicnik mit Tänzen, Liedern und Gedich- ten verabschiedet. Ihre Nachfolgerinnen sind Sabine Kugler und Hildegard Deutscher. Das Team der Volksschule 1 und die Markt- gemeinde Gratkorn bedanken sich bei Sabine Psenicnik für das jahrelange Engagement und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft! Erich Psenicnik Auch Sabines Ehemann, der langjährigeWirt- schaftshofmitarbeiter Erich Psenicnik, hat heuer nach 38 Dienstjahren seine verdiente Pension angetreten. Der gelernte Kfz-Me- chaniker arbeitete seit 1984 imWirtschaftshof der Gemeinde. Im Laufe seiner Dienstzeit hat Erich an sämtlichen größeren und klei- neren Projekten mitgewirkt und kam seinen Verpflichtungen immer gewissenhaft und verlässlich nach. Auf seine Hilfe konnte man immer zählen. Die Marktgemeinde Gratkorn bedankt sich an dieser Stelle für seinen Einsatz und hervor- ragende Arbeit und wünscht Erich für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute! Neu im Wirtschaftshof: Manfred Harg Mit 2. Mai ist Manfred Harg ein neuer Mit- arbeiter imWirtschaftshof und imKulturhaus Gratkorn. Manfred hat eine Facharbeiteraus- bildung und war bis Anfang 2022 in der Bau- branche als Pflasterer undVorarbeiter beschäf- tigt. Gemeinsammit Daniel Krobath ist er nun für die technische und teils organisatorische Betreuung der Veranstaltungen im Kultur- haus zuständig. In veranstaltungsschwachen Zeiten wird Manfred den Wirtschaftshof in allen Arbeitsbereichen unterstützen. Die Marktgemeinde Gratkorn wünscht Manfred einen guten Start und viel Freudemit den neuen Aufgaben! Grundstücksbesitzer Achtung! Hecken undBäume sind regelmäßig zurückschneiden – vor allem, wennSie auf öffentliche Straßen oder Nachbargrundstücke ragen. Aus gegebenem Anlass bzw. aufgrund un- zähliger Beschwerden aus der Bevölkerung im Hinblick auf Verkehrssicherheit (verlassen der Gehsteige erforderlich, fehlende Sicht- beziehung im Kreuzungsbereich etc.) werden die Grundstückseigentümer ersucht, nach- stehende Pflichten einzuhalten: • Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbah- nen sicher benutzt werden können, müssen sie in ihrer gesamten Breite frei von über- hängendem Bewuchs aus Privatgrund- stücken sein. Jegliches Grün oder Geäst, das auf den Gehsteig, den Radweg oder in den Straßenraum ragt, muss geschnitten werden. • Hecken und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dassmindestens einLichtraum- profil von 4,5 m Höhe über dem Gehsteig gegeben ist. Andernfalls sieht sich die Gemeindeverwaltung gezwungen, diese Arbeiten rigoros mit maschinellemEinsatz durchzuführen. • Die Sicht auf den Straßenverlauf, etwa im Kurvenbereich, darf von Laub oder Blatt- werk nicht beeinträchtigt werden. • Die Verkehrszeichen, Ampeln und Stra- ßenbeleuchtungen müssen freigehalten werden. Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrück- schnitts ereignen, haftet der Liegenschafts- eigentümer. • Bitte achten Sie bereits bei Hecken-Neu- bepflanzung auf genügend Abstand zum Straßenrand. Gemäß § 91 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 hat die Behörde dieGrundstückseigentü- mer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergl., welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßen- verlauf oder auf die Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benutzbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßen- verkehr dienendenAnlage, z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Mähen von Grünstreifen vor den Grundstücken Außerdem sind Eigentümer der bebauten oder unbebauten Grundstücke innerhalb der ge- schlossenenOrtslage zur Reinigung undPflege ▶ der Gehwege ▶ der Straßenrinnen ▶ der Seiten, Rand- und Sicherheitsstreifen (Bankette) ▶ der Böschungen, Stützmauern und ähnlichem (Grünstreifen) verpflichtet. Viele private Grundstückseigentümer setzen diese Regelungen vor den eigenen Grundstü- cken um. Das Ergebnis ist ein gepflegtes Um- feld, in dem wir uns alle wohl fühlen können. Es gibt jedoch auch Grundstückeigentümer, die ihrer Pflicht nicht / nicht mehr nachkom- men bzw. nachkommen können und die Pflege der Gemeinde „überlassen“. Die Gemeinde möchte an dieser Stelle ein- dringlich appellieren, die Pflicht zur Reinigung und Pflege der Grundstücke einzuhalten. Gerald Scheibl Ein Urgestein der Gemeindeverwaltung, ein langjähriger Kulturhaus-Mitarbeiter - Gerald Scheibl - ging in Pension. Über Jahrzehnte hat sichGerald umden sicheren und reibungslosen Ablauf im Kulturhaus gekümmert. Nachdem ihm das Kulturhaus sehr ans Herz ge- wachsen ist, hat er sich in den letzten Wochen und Monaten ausführlich um die Einschulung seiner beiden Nachfolger bemüht. Durch die Top Betreuung vonGerald Scheibl erstrahlt das Kultur- haus wie am ersten Tag seiner Eröffnung. Unzäh- lige Veranstalter können nur das Beste über seine Kompetenz, Freundlichkeit und zuvorkommende Art berichten. Bürgermeister Michael Feldgrill dankte ihm für seinen jahrelangen, unermüdlichen Einsatz und wünschte Gerald alles Gute für die Zukunft: „Ein Mitarbeiter wie aus dem Bilder- buch – DANKE!“
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