Bürgermeister Info 1/2022

Umwelt | Energie | Beratung 1/2022 44 Eigener POOL? Vergnügen und Verantwortung! Schutz der Ressource Wasser – unsere Verantwortung! Die Steiermark ist ein wasserreiches Land. Das Trinkwasser kann fast gänzlich aus Grund- und Quellwasser gewonnen werden. Die ersten Sonnenstrahlen steigerndie Lust auf denBadespaß imeigenenPool.Mit der Anzahl der privaten Schwimmbäder steigen jedoch die benötigten Trinkwassermengen aus der öffentli - chen Wasserversorgung. Auch die richtige Dosierung von Schwimmbadchemikalien und die Entsorgung von Schwimmbadabwässern verlangen Wissen und einen sorgsamen Umgang. Schwimmbadbefüllung Pool: Nasses Vergnügen mit Verantwortung In der Regel wird das Wasser zum Befüllen des Pools der örtlichen Wasserversorgung entnommen, gelegentlich jedoch aus eigenen Brunnen. Befüllung nur nach Absprache mit dem Wasserversorger Die Poolbefüllung im Frühjahr sollte nach Abspra- che mit demWasserversorger erfolgen, denn das gleichzeitige Befüllen mehrerer Pools kann zu Versorgungsengpässen beim Trinkwasser füh- ren. Die Wasserentnahme aus Hydranten ist für Privatpersonen verboten, da dies zu einem ge- fährlichen Druckabfall in den Trinkwassernetzen führen kann. Die Befüllung des Beckens sollte daher nur über den hauseigenen, normgerech- ten Wasseranschluss mit einem herkömmlichen Gartenschlauch (3/4-Zoll) bevorzugt in den Nachtstunden erfolgen. Desinfektion bevorzugt mit Chlor Eine Desinfektion des Wassers ist grundsätzlich in jedem Schwimmbecken notwendig, weil Mik- roorganismen in Pools geradezu ideale Lebens- bedingungen vorfinden. Mit ein paar einfachen Maßnahmen schützen Sie die Umwelt und Ihre Gesundheit. Entsorgung der Schwimmbadabwässer Beim Betrieb eines Schwimmbades fallen in der Regel Abwässer an, die unterschiedlich stark ver-unreinigt sind und deshalb auch entspre- chend entsorgt werden sollen. Beckenentleerungswässer Beckenstandzeit min. 2 Wochen nach der letzen Chlorung. Danach breitflächige Verrieselung auf eigenen Grünflächen vornehmen. Filterrückspülwässer und Beckenreinigungswässer Einleitung in eine öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation nur mit Zustimmung des Kanalisationsbetreibers / Kläranlagenbe- treibers. ◀ Die vollständige Broschüre „POOL – Nasses Vergnügen mit Verantwortung“ finden Sie unter: wasserwirtschaft.steiermark.at/pool Fotos & Grafiken: wasserwirtschaft.steiermark.at

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