Bürgermeister Info 1/2022
Bürgermeister Info 1/2022 39 Tourismus Erlebnisregion Graz Im Zuge der zweiten Teamklausur wurde wieder fleißig gearbeitet, damit der Region Graz in Zukunft noch mehr Herzen zufliegen! Nach - dem das erste Treffen in der Lipizzanerheimat stattgefunden hat, war es diesmal Frohnleiten, wo mit dem Tourismusbüro am Hauptplatz eine der insgesamt fünf Geschäftsstellen des neuen Verbandes zu finden ist. Reihe vorne: 5. von links, Vorsitzende Sylvia Loidolt, Bürgermeis- ter Johannes Wagner, Geschäftsführerin Susanne Haubenhofer sowie das Team des Tourismusverbandes Region Graz Foto: © TV Region Graz, Mias Photoart Förderung zur Erhaltung von Flur- & Kleindenkmälern 2022-2023 Kapellen, Bildstöcke, Feldkreuze, Pest- und Grenzsäulen – sie alle sind von Menschen ge- schaffene Zeugnisse einer gelebten Erinnerungskultur und in jeder Gemeinde der Steiermark anzutreffen. Ob weltlich oder religiös orientiert ist jedes Denkmal für sich einmalig, hat seine eigene Geschichte, gibt Aufschluss über regional verankerte Bräuche in der Bevölkerung und zeigt Einblicke in das Erleben und Bewältigen alltäglicher und tiefgreifender Ereignisse. Diese materiellen Vermächtnisse gilt es zu sichern, um sie in ihrem generationsübergrei- fenden Vermittlungswert auch weiterhin nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund möchte der zuständige Kulturlandesrat Christopher Drexler den Erhalt von Flur- und Kleindenkmälern durch einen Förderungscall unterstützen. Im Rahmen dieses Aufrufes (dem sogenannten „Call“) zur Denkmalpflege fördert das Land Steiermark durch die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kulturelles Erbe und Volkskultur die Renovierung, Restaurierung und Revita- lisierung von Flur- und Kleindenkmälern (z.B. Bildstöcke, Pestund Grenzsäulen, Feldkreuze, Kapellen und Sandsteinfiguren) durch substan - zerhaltende Maßnahmen nach den Standards der Baudenkmalpflege. Zielgruppe Zur Zielgruppe zählen sowohl Privatpersonen als auch Institutionen bzw. Körperschaften, die im Besitz eines Kleindenkmales sind. Förderungsausmaß Der Call umfasst eine Gesamtsumme von 150.000,- EUR bei einer maximalen Förderungs- summe pro Förderungswerber von 5.000,- EUR. Ab sofort können Online-Ansuchen beimAmt der Steiermärkischen Landesregierung bis längstens 30. April 2022 eingereicht werden. Die dafür er- forderlichen Informationen zur Einreichung des Projektes liegen in der Gemeinde auf, sind online unter www.kultur.steiermark.at/link/denkmalcall zu finden, oder direkt im Amt der Steiermärki - schen Landesregierung unter Tel. +43 877/31 38 zu erfragen. Werbung Foto: stock.adobe.com
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