Bürgermeister Info 1/2022

Gemeindeamt 1/2022 15 Rasen: mähen oder nicht mähen? Ersparen Sie Ihren Nachbarn unnötigen Ärger und halten Sie bitte die in der Lärmschutzverord- nung angegebenen Zeiten ein. Wir weisen Sie darauf hin, dass laut §3 der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Gratkorn lärmverursachende Arbeiten und der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten nur von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 18.00 Uhr ausgeführt werden dürfen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Vornahme solcher lärmverursachender Arbeiten verboten. Was bei Osterfeuern zu beachten ist! ZuOsternwerden inGratkornüblicherweiseOsterfeuer gezündet. Imvergangenen Jahrwurde dies kurzfristig abgesagt. Sollte das Entzünden des Osterfeuers in diesem Jahr erlaubt sein, gilt es einige Regeln zu beachten. Wie ist das Thema „Osterfeuer“ geregelt? Die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern, worunter auch Osterfeuer fallen, ist in der Brauchtums- feuerverordnung, LGBl Nr. 22/2011 idF LGBl. Nr. 55/2020 des Landes Steiermark geregelt. Wann dürfen Osterfeuer überhaupt veranstaltet werden? Nach den Bestimmungen dieser Verordnung sind im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gratkorn Osterfeuer im Zeitraum von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00 Uhr zulässig. Steirischer Frühjahrsputz 2022: Gratkorn ist wieder dabei! Aufgrund des großen Erfolges in den vergangenen Jahren findet auch heuer der steirische Frühjahrsputz statt. Im Zeitraum zwischen 4. April bis 21. Mai 2022 wird unsere schöne Stei - ermark wieder fleißig gesäubert. Auch die Marktgemeinde Gratkorn wird sich wie jedes Jahr an dieser Aktion beteiligen und lädt daher alle engagierten Bürger, Gruppen und Ver- eine ein, Gratkorn am 09.04.2022 ab 08.00 Uhr von Müll zu befreien und somit einen Beitrag für Natur und Umwelt zu leisten. Alle am Frühjahrs- putz-Mitwirkenden haben die Möglichkeit, an einem großen Gewinnspiel teilzunehmen und schöne Preise zu gewinnen. Treffpunkt: Vorplatz des Gemeindeamts. Handschuhe und Müllsäcke werden be- reitgestellt. Nähere Informationen in der Gemeinde bei Frau Kathrin Zach Tel. +43 3124/22 201-533 Was ist dabei noch zu beachten? Die in §4 der Brauchtumsfeuerverordnung ge- nannten Sicherheitsvorkehrungen (Bereithalten von Löschhilfen und Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen, Energieversor- gungs- und Betriebsanlagen und Wäldern) sind einzuhalten. Ein zulässiges Brauchtumsfeuer nach dieser Verordnung liegt jedoch nur dann vor, wenn es ausschließlich mit trockenem, bio- genem Material beschickt wird. Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. <- Schon traditionell stellt der ÖKB-Gratkorn die Gruppe mit den meisten Teilnehmern Fotos: stock.adobe.com (2)

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